Beweissicherung Beweisverfahren

Baubegleitende Qualitätssicherung

Es kann vorkommen, dass ein baulicher Zustand während der Bauzeit oder während der Nutzung eines Gebäudes festgehalten werden muss, da bestimmte Umstände später nicht wieder hergestellt werden können, oder der bauliche Zustand verändert wird. Dann kann über ein Beweissicherungsverfahren der augenblickliche Zustand in Form eines Gutachtens dokumentiert werden. Auch wenn der maßgebliche Bauzustand anschließend verändert werden sollte, gibt es somit Beweise über die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Beweissicherung.


Die Beweissicherung kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens oder auch privat beauftragt werden.

Auch begleitet die SQ Sie bei bereits laufenden Beweisverfahren aus technischer Sicht. Die gegebenenfalls notwendige rechtliche Beratung sollte selbstverständlich durch eine(n) erfahrene(n) Rechtsanwalt(anwältin) erfolgen.